Rechtsprechung
LAG Hamm, 06.07.2001 - 5 Sa 681/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Berücksichtigung einer Bewerbung für Auslandsschuldienst; Berechtigtes Feststellungsinteresse; Weigerung der Freistellung wegen Angestelltenstatus; Unzulässigkeit unterschiedlicher Behandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 30.03.2000 - 3 Ca 1762/99
- LAG Hamm, 06.07.2001 - 5 Sa 681/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92
Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 296/85
Fristlose Kündigung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Anspruch auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 960/77
Unbefristetes Arbeitsverhältnis - Feststellung des Bestehens - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Köln, 02.02.2005 - 3 Sa 1185/04
Auslandsschuldienst, Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten, …
So habe das LAG Hamm in seinem Urteil vom 06.7.2001 - 5 Sa 681/00 - überzeugend dargelegt, dass sich der klägerische Anspruch aus Artikel 3 Absatz 1 GG ergebe.c) Auch soweit der Kläger sich auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamm im Urteil vom 06.07.2001 (5 Sa 681/00) beruft, vermag dies den von ihm geltend gemachten Gleichbehandlungsanspruch nicht zu stützen.
- VG Köln, 17.11.2003 - 3 K 5039/03
Verfahrensstufen für einen Bewerber für den Auslandsschuldienst
Mit Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 06.07.2001 - 5 Sa 681/00 - wurde das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Bewerbung des Klägers zu berücksichtigen, ihn nach Durchführung des Auswahlverfahrens freizustellen und seine Bewerbungsunterlagen an die Beklagte zum Zwecke der Vermittlung weiterzuleiten.Die mangelnde Relevanz der fehlenden Beamteneigenschaft des Klägers wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm bereits mit Urteil vom 06.07.2001 - 5 Sa 681/00 - zutreffend festgestellt; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.